Ferienwohnung Salemer See


Allgemeine Mietbedingungen


Buchung / Buchungsbestätigung

Die Buchung erfolgt schriftlich bei der Familie Kroeg (nachfolgend Vermieterin genannt). Mit Ihrer Buchung bieten Sie der Vermieterin den Abschluss eines Mietvertrages unter Anerkennung der Allgemeinen Mietbedingungen verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage seitens der Vermieterin binden. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung der Vermieterin zustande, die umgehend, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung oder mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.

Zahlungen

Unmittelbar nach der Buchungsbestätigung wird ein Betrag von 50 (fünfzig) Euro fällig, der später als Kaution behandelt und nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des Objekts dem Mieter in bar zurückgezahlt wird.

Der Gesamtmietbetrag wird am Ankunftstag in bar fällig. Es ist auch möglich, den Gesamtbetrag vorab zu überweisen. In diesem Fall muss die volle Summe 3 Werktage vor dem Einzug in die Ferienwohnung auf dem Konto der Vermieterin eigegangen sein.

Liegt der Wohnsitz des Mieters außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so gilt folgende Regelung: 75 % des Mietpreises müssen spätestens 20 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Buchung als durch den Mieter storniert.

Besondere Bedingungen und Hinweise

Die Mindestmietdauer beträgt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 2 (zwei) Nächte.

Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Mieter/in, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieterin. Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs und die Beseitigung sämtlicher Abfälle, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.

Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieterin gegen eine im Mietvertrag festgelegte Summe, abhängig von der Anzahl der gemieteten Räume. Die Höhe der Kosten finden Sie im Bereich "Preise".

Als Mieter steht Ihnen das Recht zu, gemäß aushängender Hausordnung das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein gesamtes Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit entstandenen Schaden sofort zu melden. Durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung oder Gäste entstandene Schäden sind der Vermieterin zu ersetzen.

Die nach der Buchungsbestätigung erhaltene Kaution wird nur komplett zurückgezahlt, wenn kein Schaden durch den Mieter entstanden ist. Die Kaution in Höhe von 50 Euro stellt nicht den maximalen Schadenersatz dar, den der Mieter im Schadensfall zu leisten hat.

Ankunft und Abreise

Die ungefähre Ankunftszeit des Mieters wird der Vermieterin vorher schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt. Das Einchecken ist erst ab 15 Uhr am Anreisetag möglich. Am Abreisetag hat der Mieter das Objekt bis 11 Uhr zu verlassen. Alle Zeiten können im Einzelfall auch individuell vereinbart werden.

Leistungen der Vermieterin

Für Umfang und Art der im Rahmen des Mietvertrages von der Vermieterin zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und die jeweils gültigen Preisangaben der Vermieterin im Internet.

Die erwähnten Angebote in der Region - nicht die eigenen - (Fahrradverleih, Bootsverleih etc.) sind im Regelfall kostenpflichtig. Aus einer Nichtverfügbarkeit der erwähnten Ange­bote können keine Mietminderungsansprüche geltend gemacht werden.

Haftung für geliehene Fahrräder oder Kanus

Die Vermieterin stellt auf Wunsch jedem erwachsenen Mieter ein Fahrrad zur Verfügung. Diese Räder werden monatlich vom Vermieter auf Verkehrssicherheit überprüft. Die Überprüfung betrifft nur die Bremsen und das Licht. Sie befreit ausdrücklich den Nutzer/die Nutzerin nicht von der eigenen Überprüfung der Sicherheit vor Antritt jeder Fahrt. Wir haften nicht für Mängel, die während der Nutzung auftreten.

Haftung für eigene Fahrräder oder Kanus

Die Vermieterin bietet dem Mieter/den Mietern die Möglichkeit, Fahrräder oder Kanus auf dem Grundstück oder im Schuppen abzustellen. Sie haftet nicht für das Abhandenkommen durch Diebstahl oder Zerstörung der Räder und/oder Kanus.

Rücktritt vom Vertrag

Sie können jederzeit vor Mietbeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.

Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren für die Ferienwohnung beträgt:

Bis 61 Tage vor Mietbeginn:

50 Euro

Ab 30. bis 10. Tag vor Mietbeginn:

50% des Mietpreises

Ab 9. bis zum 3. Tag vor Mietbeginn:

70% des Mietpreises


Bei späterem Rücktritt und bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.

Abweichend von der pauschalierten Rücktrittsentschädigung bleibt es dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass der Vermieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.